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Yacht im Ausland kaufen: Steuern, Zoll, CE und Papiere

Redaktion · Aktualisiert 2026-10-14 · 5 Min. Lesezeit

Eine Yacht im Ausland zu kaufen ist möglich, aber steuerlich und formal anspruchsvoll. Entscheidend ist erstens, ob das Boot aus der EU oder einem Drittland kommt, und zweitens, ob es neu oder gebraucht ist. Bei Drittlandsbooten fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an, bei neuen EU-Booten über 7,5 Metern 19 Prozent deutsche Umsatzsteuer.

Die Angaben unten folgen dem Ratgeber „Boot im Ausland kaufen“ von yachtkaufen.com (Stand 2. Oktober 2026). Sie sind keine Steuerberatung. Prüfen Sie aktuelle Regeln beim Zoll und Finanzamt.

Schritt 1: EU oder Drittland, neu oder gebraucht

Fall Steuerliche Folge (laut Ratgeber)
Gebrauchtboot von privat, EU keine deutsche Erwerbsteuer, EU-Mehrwertsteuernachweis nötig
Neues Boot über 7,5 m, EU 19 % deutsche Umsatzsteuer, Meldung binnen 10 Tagen
Boot aus Drittland (USA, Schweiz, Norwegen, UK) Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer

Als „neu“ gilt ein Boot über 7,5 Meter mit höchstens 100 Betriebsstunden auf dem Wasser oder höchstens drei Monaten seit der ersten Inbetriebnahme (§ 1b UStG). Die Regel „sechs Monate oder 6.000 Kilometer“ gilt für Fahrzeuge an Land, nicht für Boote.

Schritt 2: Neue EU-Boote und die 10-Tage-Frist

Bei neuen Booten ist der Erwerber verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen und zu zahlen. Der Ratgeber nennt das Formular 034053, das binnen zehn Tagen nach dem Kauf beim Finanzamt einzureichen ist, mit der Rechnung des Verkäufers. Die Bemessungsgrundlage umfasst auch Transport- und Nebenkosten. Rückfragen klärt das zuständige Finanzamt.

Schritt 3: Import aus Drittländern

Beim Import fallen laut Ratgeber 1,7 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an, die auf Warenwert plus Zoll berechnet wird. Das Beispiel bei 100.000 Euro: Zoll 1.700 Euro, Einfuhrumsatzsteuer 19.323 Euro, zusammen 21.023 Euro.

Kernaussage: Zollfrei bedeutet nicht steuerfrei. Selbst wenn ein Ursprungsnachweis den Zoll entfallen lässt, bleibt die Einfuhrumsatzsteuer.

Weitere Punkte aus dem Ratgeber:

  • Der Zoll kann mit EUR.1-Bescheinigung und Ursprungsnachweis entfallen (z. B. Norwegen, Schweiz, Türkei).
  • Verzollt wird im ersten EU-Land, das Sie erreichen, denn nur dort, wo das Boot sich befindet, kann es abgefertigt werden.
  • Eine Altersbefreiung gibt es nicht.
  • Der ADAC meldete im September 2025, dass der EU-Zusatzzoll von 25 Prozent auf US-Boote nicht mehr gilt. Zölle ändern sich, fragen Sie vor dem Kauf beim Zoll nach.

Die Nachweisfragen vertieft Yacht Mehrwertsteuer Nachweis.

Schritt 4: CE-Konformität

Sportboote von 2,5 bis 24 Metern, die nach dem 15. Juni 1998 auf den EU-Markt kamen, brauchen CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Boote ohne passende Dokumente, etwa aus den USA, benötigen eine Post Construction Assessment (PCA). Die Kosten hängen von Länge und Motor ab, und es können Umbauten nötig sein. Sprechen Sie vor dem Kauf mit einer notifizierten Stelle.

Schritt 5: Dokumente sammeln

  1. Kaufvertrag mit Rumpfnummer (CIN/HIN), Motor- und Seriennummern
  2. Eigentumskette (frühere Rechnungen oder Verträge)
  3. Mehrwertsteuernachweis oder Zollpapiere
  4. CE-Erklärung, Handbuch oder Herstellerbescheinigung
  5. Registrierung und Abmeldung im Herkunftsland
  6. Bei US-Booten: Certificate of Title des Verkäufers

Schritt 6: Sicher bezahlen

  • Zahlen Sie nur an den eingetragenen Eigner. Ist das Boot finanziert, muss die Bank die Freigabe erteilen.
  • Prüfen Sie Rumpfnummer, CE-Schild und Motornummern anhand der Papiere.
  • Bei großen Summen: Notar- oder Anwaltstreuhand.
  • Boot, Schlüssel und Originale gegen Zahlung am selben Termin tauschen, mit Übergabeprotokoll.
  • Warnsignale: ungewöhnlich niedrige Preise, Zeitdruck, ausschließlich E-Mail-Kontakt.

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Schritt 7: Überführung und Versicherung

Versicherung muss ab Übergabe und für die Überführungsstrecke gelten. Optionen sind Eigenfahrt, Skipper oder LKW-Transport. Der Ratgeber warnt, dass Transportkosten den Preisvorteil deutlich verringern können. Rechnen Sie das früh ein, zusammen mit Gutachten und Registrierung, siehe Yacht kaufen Preis.

Warum sich Auslandskäufe lohnen können

Ein größeres Angebot und teils niedrigere Preise sind die Gründe. Gegenrechnen müssen Sie Steuer, Transport, Gutachten und Risiko. Auf yachtkaufen.com können Sie Inserate durchsuchen und Standorte vergleichen. Für Gutachter im Ausland lesen Sie Yacht Gutachter Kosten. Regeln ändern sich, prüfen Sie sie vor jedem Kauf.

Beispielrechnung: Boot aus Norwegen oder der Schweiz

Ein Beispiel verdeutlicht, wie sich die Regeln auswirken. Angenommen, ein Käufer in Deutschland erwirbt ein gebrauchtes Boot aus einem Nicht-EU-Land für 100.000 Euro. Nach den Angaben im Ratgeber von yachtkaufen.com fallen 1,7 Prozent Zoll an, also 1.700 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent wird auf den Wert plus Zoll berechnet: 19.323 Euro. Zusammen sind das 21.023 Euro oder gut ein Fünftel des Kaufpreises, bevor Transport, CE-Prüfung oder Gutachten bezahlt sind.

Mit einer Ursprungsbescheinigung (EUR.1) und dem Nachweis, dass das Boot in einem begünstigten Land gebaut wurde, kann der Zoll entfallen, die Einfuhrumsatzsteuer bleibt. Ob die Voraussetzungen für Ihr Boot gegeben sind, klärt vorab der Zoll. Nach dem Ratgeber gibt es keine Befreiung aufgrund des Alters. Wer ein Boot ohne Papiere kauft, riskiert, dass es wie ein Drittlandsboot behandelt wird, siehe Yacht Mehrwertsteuer Nachweis.

Wann der Auslandskauf sich rechnet

Ein größeres Angebot und gelegentlich niedrigere Preise sprechen für den Kauf im Ausland. Dagegen stehen Transport, Anfahrt zur Besichtigung, Gutachter, Steuern, Übersetzungen und das Risiko bei Mängeln, die Sie aus der Ferne nur schwer durchsetzen. Die Rechnung gelingt am ehesten, wenn der Preisunterschied mehrere zehntausend Euro beträgt oder wenn ein bestimmtes Modell nur im Ausland angeboten wird.

Kostenpunkt Frage
Anreise zur Besichtigung Wie oft müssen Sie hin?
Gutachter vor Ort Wer ist unabhängig?
Überführung Eigenfahrt, Skipper oder LKW?
Steuern und Zoll EU oder Drittland, neu oder gebraucht?
Registrierung Wo wird das Boot künftig geführt?
Rechtsdurchsetzung Welches Recht gilt, wer ist Ansprechpartner?

Vertrag und Sprache

Der Ratgeber empfiehlt einen möglichst zweisprachigen Vertrag mit Rumpf- und Motornummern. Wenn ein Vertrag nur in einer Sprache vorliegt, die Sie nicht sicher beherrschen, lassen Sie ihn übersetzen oder von einem Anwalt prüfen. Klären Sie außerdem, welches Recht gilt und wo Streitigkeiten ausgetragen werden. Die Grundbausteine eines Vertrags finden Sie in Yacht Kaufvertrag.

Auf yachtkaufen.com steht der Ratgeber mit weiteren Details. Die Seite ist ein Bootsmarkt, der nach eigener Angabe nur den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer herstellt.

Häufige Fragen

Muss ich beim Kauf einer gebrauchten Yacht aus dem EU-Ausland Steuern zahlen?

Bei einem Gebrauchtboot von privat entfällt laut Ratgeber von yachtkaufen.com die deutsche Erwerbsteuer, sofern die Mehrwertsteuer bereits in der EU entrichtet wurde. Sie brauchen den Nachweis.

Was gilt bei Booten aus Nicht-EU-Ländern?

Es fallen Zoll (laut ADAC 1,7 Prozent) und Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent) an. Die Zollabfertigung erfolgt im ersten EU-Land, das Sie erreichen.

Wann gilt ein Boot als neu?

Ein Boot über 7,5 Meter gilt als neu, wenn es höchstens 100 Betriebsstunden hat oder die erste Inbetriebnahme höchstens drei Monate zurückliegt (§ 1b UStG).

Was ist die CE-Kennzeichnung?

Sportboote von 2,5 bis 24 Metern, die nach dem 15. Juni 1998 auf den EU-Markt kamen, brauchen CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Fehlt sie, kann eine Nachprüfung (PCA) nötig sein.

Quellen